Versicherungen

GAP (inkl. Anzahlungsschutz)

Eine GAP Deckung schützt den Finanzierungsnehmer vor den ungedeckten Risiken bei Totalschaden  oder Diebstahl des finanzierten Fahrzeugs. In diesen Fällen muss der Finanzierungsnehmer normalerweise den Ablösewert seines finanzierten Fahrzeugs an den Finanzierungsgeber zahlen. Dieser Ablösewert liegt meist deutlich über dem Wiederbeschaffungswert des Fahrzeugs, der üblicherweise von den Versicherungen erstattet wird. Diese Differenz geht zu Lasten des Finanzierungsnehmers und kann abhängig von der Restlaufzeit sehr teuer sein. Eine GAP Deckung zahlt dieses ungedeckte Risiko.

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GAP Schutz auch für Ihre Anzahlung

GAP deckt nicht nur die Differenz zwischen Ablösewert und Wiederbeschaffungswert, sondern erstattet anteilig  eine geleistete Anzahlung. Die Anzahlung  ist eine Vorleistung auf den Finanzierungsvertrag, die die monatliche Rate verringert. Diese wird auch nicht bei Diebstahl oder Totalschaden von dem Finanzierungsgeber oder von der Haft- oder Kaskoversicherung zurückerstattet. Die GAP Deckung zahlt die Anzahlung, soweit diese noch nicht verbraucht ist, an Sie zurück.

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