De-minimis

Profitieren und Sparen mit den Förderprogrammen des Bundes.

Informationen zur Förderperiode 2012

Die Förderprogramme De-minimis sowie Aus- und Weiterbildung werden auch in 2012 durchgeführt. Die wichtigsten Änderungen hier im Überblick.

Was ändert sich 2011 beim Förderprogramm De-minimis:
Die wesentlichste Änderung ist der vorgezogene Start der Antragsfrist. Diese beginnt für die Förderperiode 2012 bereits am 1. Oktober 2011 und endet am 28. Februar 2012.

Die wichtigsten Eckpunkte der De-minimis-Förderung:

  • Fahrzeugbezogene Maßnahmen wie Fahrerassistenzsysteme, Sicherheitseinrichtungen oder Partikelminderungssysteme werden mit bis zu 3.600 € unterstützt.
  • Personenbezogene Maßnahmen wie Fahrerprämien oder Sicherheitsausstattungen werden mit bis zu 1.400 € unterstützt.
  • Effizienzsteigernde Maßnahmen wie Unternehmensberatung, Telematiksysteme, Zertifizierungen oder Hard- und Software werden mit bis zu 2.500 € unterstützt.
  • Förderfähig sind ausschließlich Lkw, bei denen das beantragende Unternehmen auch in den Fahrzeugpapieren als Halter eingetragen ist.
  • Stichtag für den Nachweis der schweren Nutzfahrzeuge im De-minimis Förderprogramm ist der 30. September 2011.
  • Der Fördersatz je berücksichtigungsfähigem schwerem Nutzfahrzeug beträgt bis zu 2.000 Euro (höchstens 33.000 Euro je antragstellendes Unternehmen).

Die Anträge für 2012 können vom 1. Oktober 2011 bis zum 28. Februar 2012 beim BAG gestellt werden. Eine elektrische Antragstellung (https://antrag-bvbs.bund.de) ist möglich.

Weitere Informationen zum Antragsverfahren sowie zu den Antragsformularen für die De-minimis-Förderung finden Sie auf der Internetseite des BAG: http://www.bag.bund.de


Was ändert sich 2012 beim Förderprogramm für Aus- und Weiterbildung:
Auch bei der Förderrichtlinie "Aus- und Weiterbildung" wurde die Antragsfrist geändert. Diese beginnt für die Förderperiode 2012 bereits am 1. Oktober 2011 und endet am 15. Januar 2012.

Im Rahmen des Förderprogramms Aus- und Weiterbildung können zuwendungsberechtigte Unternehmen Zuschüsse zu den Kosten für folgende Maßnahmen erhalten:

  • Betriebliche Ausbildungsverhältnisse zum Berufskraftfahrer und zur Berufskraftfahrerin
  • Weiterbildungsmaßnahmen von Beschäftigten in Unternehmen des Güterkraftverkehrs mit schweren Nutzfahrzeugen in Form von bestimmten Lehrgängen, Seminaren und Schulungen

Die Scania Fahrer Akademie bietet für die gesetzlich geforderten Weiterbildungsmaßnahmen ein interessantes und praxisnahes Angebot an Trainingsmodulen. [Link zur Seite der Fahrer Akademie]

Der Anteil der Förderung richtet sich nach der Unternehmensgröße. Kleine und mittlere Unternehmen (KMU), welche die “KMU"-Kriterien der EU-Kommission erfüllen, können einen Zuschuss in Höhe von 70 % der zuwendungsfähigen Kosten erhalten. Bei den übrigen Unternehmen beträgt der Zuschuss 60 %.

Erfolgreiche Ausbildungsverhältnisse werden mit 35.000 Euro (KMU) oder 30.000 Euro (übrige Unternehmen) bezuschusst. Es wird eine Ausbildungsdauer von 36 Monaten berücksichtigt.

Für allgemeine Weiterbildungsmaßnahmen von Beschäftigten in Unternehmen des Güterkraftverkehrs mit schweren Nutzfahrzeugen werden für zuwendungsfähige Kosten Zuschüsse bis zu 70 % (KMU) oder 60% (übrige Unternehmen) gewährt.

Anträge zur Förderung der Aus- und Weiterbildung können vom 1. Oktober 2011 bis zum 15. Januar 2012 beim BAG eingereicht werden. Für die Förderperiode 2012 ist eine elektrische Antragstellung (https://antrag-bvbs.bund.de) möglich.

Mit der Umsetzung der beantragten Maßnahme kann nach Eingang des vollständigen Antrags bei der Bewilligungsbehörde, frühestens jedoch zum Beginn des Bewilligungszeitraums am 01. Januar 2012, begonnen werden. Es ist nicht erforderlich, den Zuwendungsbescheid abzuwarten.
Bitte beachten: Vor Eingang des vollständigen Antrags und vor dem 01. Januar 2012 begonnene Maßnahmen können nicht gefördert werden.

Weitere Informationen zum Antragsverfahren sowie zu den Antragsformularen für das Förderprogramm Aus- und Weiterbildung finden Sie auf der Internetseite des BAG:
http://www.bag.bund.de